3. Kostenübersicht Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie
Wichtige Information
Grundsätzlich sind die Kosten für ästhetische Eingriffe nicht krankenkassenpflichtig und müssen vom Patient selber getragen werden, da sie alleine der eigenen Ästhetik dienen. In seltenen Fällen aber (z.B. wenn es sich um medizinisch notwendige Leistungen handelt), übernehmen die Krankenkassen einen Teil dieser Kosten. Hierfür benötigt man aber eine vorhergehende Kostengutsprache von den Krankenkassen. Wir helfen Ihnen dabei gerne!