Wichtige Hinweise nach der Operation
- Bitte verständigen Sie sofort Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt bei einer Rötung des operierten Auges, akuten Augenschmerzen oder auch Kopfschmerzen sowie bei einer Sehverschlechterung. Wir werden Ihnen mitteilen, wann Sie wieder aktiv am Strassenverkehr teilnehmen oder an laufenden Maschinen arbeiten dürfen. Sie sollten in dieser Zeit auch keinen Alkohol trinken und keine wichtigen Entscheidungen alleine treffen.
- Nehmen Sie bitte Nachuntersuchungen mit dem Arzt wahr. Sie erhalten weitere Informationen, Tropfen und evtl. Medikamente. Nachuntersuchungen sind sehr wichtig, damit ein optimales Resultat der Operation erzielt werden kann. Bereits nach wenigen Wochen wird eine deutliche Verbesserung des Auges erkennbar sein.
Risiken und mögliche Komplikationen beim Grauen Star
Die Operation ist ein augenärztlicher Routine-Eingriff. Wie bei jeder Operation können jedoch Komplikationen auftreten. Diese können manchmal funktionell störend sein, bis zu einer Minderung des Sehvermögens hin – in seltenen Fällen – zum Verlust der Sehfähigkeit führen.
1. Allgemeine Risiken der Grauen Star Operation
Innerhalb der ersten Tage kann es zu Rötungen, Tränen und einem Brennen des Auges kommen. Augentropfen können diese Beschwerden lindern. Als Folge direkter Verletzungen der Augenmuskeln durch die Injektionsnadel, durch Einblutung in die Augenmuskeln oder als Nebenwirkung der örtlichen Betäubungsmittel können Bewegungsstörungen mit Doppelbildern auftreten, die einige Stunden oder Tage anhalten können. In seltenen Fällen können sie auch von Dauer sein und eine Behandlung erfordern. Nach einer örtlichen Betäubung durch Einspritzung treten sehr selten vorübergehende Kaubeschwerden auf. In Einzelfällen erhöht sich der Augeninnendruck infolge der Operation, insbesondere, wenn bereits vorher ein Grüner Star (Glaukom) bestand; der Augeninnendruck kann aber auch abnehmen. Eine medikamentöse oder operative Behandlung kann bei Veränderungen des Augeninnendrucks notwendig sein.
Verkrümmungen der Hornhaut können für eine Zweitoperation oder Laserbehandlung erforderlich sein. Dauerhafte Hornhautschäden sind sehr selten; sie können jedoch sehr schmerzhaft sein. Eine Beschädigung der Regenbogenhaut ist möglich und kann zu einer Entrundung der Pupille führen. Dringt die gallertartige Masse des Glaskörpers in die Vorderkammer des Auges ein, so wird sie während des Eingriffs oder in einem zweiten Eingriff chirurgisch entfernt. Trotz aller Sorgfalt kann es zu einer Kapselruptur kommen, die zu einer verlangsamten Seherholung, einer Schwellung im Punkt des schärfsten Sehens in der Netzhautmitte (Makulaödem), einer Netzhautablösung sowie zum Glaskörperverlust führen kann. Blutungen in das Auge, die Lider und in die Augenhöhlen, Verletzungen, Infektionen, ein Verschluss zentraler Augen- oder Sehnervgefässe sowie Nebenwirkungen von Medikamenten, z. B. durch eine Injektion, können eine Sehverschlechterung bis hin zum Verlust der Sehfähigkeit und des Auges führen. Eine Ablösung der Netzhaut kann in seltenen Fällen kurz nach der Operation oder auch erst nach vielen Wochen oder Monaten auftreten. In den meisten Fällen ist es möglich, die Netzhaut durch eine Operation oder Laserbehandlung wieder zu befestigen.
Nebenwirkungen
Bei Allergie oder Überempfindlichkeit (z. B. auf Schmerz-, Beruhigungs- und Betäubungsmittel, andere Medikamente, Desinfektionsmittel & Latex) können vorübergehend Schwellung, Juckreiz, Niesen, Hautausschlag, Schwindel oder Erbrechen und ähnliche leichtere Reaktionen auftreten. Schwerwiegende Komplikationen im Bereich lebenswichtiger Funktionen (Herz, Kreislauf, Atmung, Nieren) und bleibende Schäden (z. B. Organversagen & Lähmungen) sind sehr selten.
2. Mögliche zusätzliche Komplikationen nach Einsetzen einer Kunstlinse
Reizzustände des Auges können auftreten, die sehr selten eine Entfernung und/oder den Austausch der Kunstlinse erfordern. Auch selten können Beschwerden und Blendungserscheinungen beim Verrutschen (Dezentrierung) der Linse vorkommen, die operativ korrigiert werden. Gegebenenfalls muss die Linse entfernt und/oder ausgetauscht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Linse trotz sorgfältiger Berechnung eine falsche Brechkraft aufweist. Auch Eintrübungen oder Verkrümmungen der Hornhaut, eine Vorwölbung der Regenbogenhaut (Irisprolaps) oder ein Glaskörpervorfall können vorkommen, die das Sehvermögen beeinträchtigen und gegebenenfalls eine Behandlung (z. B. mit Medikamenten oder einem Laser) nötig machen.
Wurde die hintere Linsenkapsel belassen, so kann sie sich später eintrüben („Nachstar“). Diese Veränderungen lassen sich durch einen feinen Einschnitt oder mit dem Laser ambulant behandeln. Es kann zu Blendungserscheinungen und zu Lichthöfen (Halo) in der Dämmerung oder nachts kommen. Durch die Kataraktoperation mit Linsenimplantation kann das Risiko einer altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) steigen. Auch vorbereitende, begleitende oder nachfolgenden Massnahmen sind nicht völlig frei von Risiken. So können z. B. Infusionen oder Injektionen gelegentlich Infektionen (Spritzenabszesse) und örtliche Gewebeschäden (Nekrose) und/oder Venenreizungen/-entzündungen sowie vorübergehende, sehr seltene auch bleibende Nervenschädigungen (Schmerzen, Lähmungen) verursachen.
Die eingesetzte Kunstlinse kann die Sehschärfe des Auges weitgehend wiederherstellen. Für das Sehen in die Ferne und/oder in die Nähe, in der Regel zum Lesen, seltener zur Korrektur der Weitsicht, soll eine Brille getragen werden. Trotz aller Sorgfalt lassen sich stärkere Abweichungen der gewünschten Linsenbrechkraft nicht immer vermeiden. War das Auge schon vor der Operation geschädigt, z. B. bei Veränderungen der Netzhautmitte (Punkt des schärfsten Sehens), bei Grünem Star (Glaukom), bei vorangegangener Linsenoperation oder Linsenverletzungen, bei Netzhautablösung oder bei Gefässveränderungen am Auge, kann das volle Sehvermögen auch mithilfe einer Brille nicht mehr erreicht werden.